Appell des Schweizerischen Arbeitgeberverbands:
Über positive betriebliche Lohngleichheitsanalysen berichten!
Seit der Revision des Gleichstellungsgesetzes sind Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, alle vier Jahre eine betriebliche Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Die Frist für die erstmalige Durchführung ist am 30. Juni 2021 abgelaufen. Am 30. Juni 2023 läuft nun auch die Frist ab, um die Arbeitnehmenden schriftlich über das Ergebnis der erfolgten Lohngleichheitsanalyse zu informieren. Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind, veröffentlichen das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse im Anhang der Jahresrechnung.
Die ersten veröffentlichten Resultate sind äusserst erfreulich und beweisen, dass Unternehmen mit einer diskriminierenden Lohnstruktur nur höchst selten vorkommen. In der öffentlichen Diskussion und insbesondere in den Medien kommen diese positiven Ergebnisse aus der betrieblichen Realität leider viel zu wenig zu Wort. Dies im Gegensatz zu den Ergebnissen der statistischen Erhebungen der schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BFS), welches letztmals am 22. November 2022 in seiner Medienmitteilung ausführte, dass in der Gesamtwirtschaft Frauen 2020 durchschnittlich 18,0% weniger verdienten als ihre männlichen Kollegen.
Der SAV kritisiert diese statistischen Erhebungen beziehungsweise die daraus abgeleiteten Aussagen zur Lohndiskriminierung seit Jahren. So lässt dieser schweizweite Vergleich aller Männer- und Frauenlöhne relevante Merkmale wie beispielsweise die effektive Berufserfahrung ausser Acht. Diese Tatsache wird vom BFS, das für die Durchführung der Analyse zuständig ist, gleich selbst bestätigt.
So betont das Bundesamt, dass sich die unerklärte Lohndifferenz nicht als quantitatives Mass für Lohndiskriminierung interpretieren lasse.
Gleichzeitig müssen wir leider feststellen, dass die veröffentlichten LSE-Ergebnisse sowohl in der Bevölkerung wie auch in der Politik gehört werden und einen optimalen Nährboden für weitere politische und gewerkschaftliche Forderungen nach staatlicher Lohnregulierung wie Senkung der Anzahl Arbeitnehmende auf 50, Lohnkontrollen, Lohntransparenz, Sanktionen und Aufhebung der Toleranzschwelle von 5% darstellen. Folgende Vorstösse zeigen nur eine kleine Vorschau auf das, was im Jahr 2023 wieder zur politischen Diskussion ansteht:
- 22.4152 | Transparenz bei Verstössen gegen die Lohngleichheit schaffen | Geschäft | Das Schweizer Parlament
- 22.4157 | Gleicher Lohn für gleiche Arbeit soll endlich Realität werden | Geschäft | Das Schweizer Parlament
- 22.4208 | Nach dem Ja zur AHV 21 ist es an der Zeit, die Lohngleichheit umzusetzen | Geschäft | Das Schweizer Parlament
Nachdem solche Vorstösse bisher erfolgreich abgewehrt werden konnten, wird unseres Erachtens der Druck – auch durch die anstehenden Parlamentswahlen – stark ansteigen. Dieses Feld darf aus Sicht des SAV nicht widerstandslos den politischen Gegnern überlassen werden. Vielmehr gilt es, über die positiven Beispiele der betrieblichen Lohngleichheitsanalysen zu berichten und damit den politischen Forderungen den argumentativen Nährboden zu entziehen.
Wir erneuern deshalb unseren Appell an die Mitglieder, dass wir alle – der SAV, seine Mitglieder und ihre Unternehmen – bei jeder Gelegenheit über die guten Ergebnisse der erfolgten Lohngleichheitsanalysen sprechen müssen.
Die Erfahrungen zeigen, dass die Betriebe dabei eine hohe Glaubwürdigkeit geniessen – dies insbesondere, da die Ergebnisse der betrieblichen Lohngleichheitsanalyse durch eine unabhängige Stelle geprüft werden müssen. Es ist daher wichtig, dass sich die Unternehmen dazu bereit erklären, in einer für sie akzeptablen Form über die Ergebnisse zu berichten oder uns Verbänden (SAV und Mitgliedorganisationen) ihr Einverständnis erteilen, dass wir in unseren Kommentaren, News oder bei Antworten auf Medienanfragen darüber sprechen und auf die guten Beispiele verweisen können.
Wir bitten Sie daher, uns gute Beispiele zu melden oder Links auf erfolgte Medienmitteilungen zuzustellen. Ihre Antworten richten Sie bitte an Frau Daniella Lützelschwab, luetzelschwab@arbeitgeber.ch, welche Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung steht.
Wir danken Ihnen für diese wichtige Unterstützung!